Sportboot-Führerschein-See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm Abstand von der Küste). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das gilt für deutsche Gewässer. An ausländischen Küsten gelten u.U. deutlich geringere Leistungsgrenzen.





Zulassung:

  • ab 16 Jahren,
  • Tauglichkeit: „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).

    Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Multiple Choice Fragebogens u.a. zu
  • der Navigation (mit Lösen einer Seekartenaufgabe),
  • der Seemannschaft,
  • dem Seeschifffahrtsrecht,
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung

    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

    Näheres erfahren Sie auf der Infoveranstaltung. Nächster Termin: siehe News