Segelanweisung des Yachtclub Weiden e.V.

Stand : August 2007

1. Allgemeine Anweisungen

1.1. Die Wettfahrten werden gesegelt nach

1.1.1. den Wettfahrtregeln (WR) der ISAF - neueste deutsche Ausgabe,

1.1.2. den Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes,

1.1.3. den Klassenbestimmungen über Ausrüstung und Vermessung,

1.1.4. den Segelanweisungen (SA),

1.1.5. den Bestimmungen der Ausschreibung und des Programms.

1.2. Im Falle von Abweichungen gilt das Programm.

1.3. Das Programm kann nur durch schriftlichen Aushang der Wettfahrtleitung geändert werden.

1.4. Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Meßbriefe bereithalten.

1.5. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden.

1.6. Steuerleute müssen im Besitz eines für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins sein. Alle Steuerleute müssen Mitglied eines DSV-Vereins sein.

1.7. Steuermannswechsel ist nicht erlaubt - Crewwechsel nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung.

2. Sicherheitsbestimmungen

2.1. Die Veranstalter übernehmen keine Verantwortung für persönliche Unversehrtheit und Eigentum.

2.2. Jeder Steuermann handelt hinsichtlich der Führung seines Bootes eigenverantwortlich.

2.3. Die Flagge Y am Startschiff bedeutet, alle Segler müssen Schwimmwesten tragen, solange dieses Signal steht. Taucheranzüge gelten nicht als Schwimmwesten.



3. Bekanntmachungen

3.1. Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang vor dem Regattabüro spätestens 15 Minuten vor der nächsten Wettfahrt oder durch eine Steuermannsbesprechung.

3.2. Folgende Bekanntmachungen werden nur durch Signale am Startschiff signalisiert:

3.2.1. Startverschiebung : Antwortwimpel AP und ein langer Hupton.

3.2.2. Kommen Sie in Rufweite : Flagge L und ein langer Hupton.

4. Start

4.1. Der Start erfolgt gemäß WR 26 mit 5-Minuten-Abständen. Die Startreihenfolge und die Klassenflaggen werden gemäß SA 3.1 bekanntgemacht.

4.2. Die Startlinie wird gebildet durch den Flaggenmast am Startschiff und dem Mittelpunkt der Startboje.

4.3. Boote, die nicht 5 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet.

4.4 Startsignale

Zeitpunkt

Status

Signal

Flaggen

T - 5 min

Ankündigungssignal

Ton

Klassenflagge (rot oder grün)

T - 4 min

Vorbereitungssignal

Ton

Flagge I (I-Flaggenregel !)

T - 1 min

Beginn der I-Flaggenregel

langer Ton

Niederholen der Flagge I

T

Start

Ton

Niederholen der Klassenflagge (rot oder grün)

 Das Startsignal ist ggfs. Ankündigungssignal für die nächste Klasse.

4.5 Startverschärfung

4.5.1 Boote, die die I-Flaggen-Regel (WR 30.1) verletzt haben, werden durch Setzen der Flagge X und einen langen Ton nach dem Startsignal benachrichtigt.

4.5.2 Rückrufnummern werden nicht angezeigt.

4.5.3 Die Flagge X wird nach Rückkehr aller I-Flaggen-Regel-Verletzer in das Vorbereitungsfeld, jedoch spätestens 4 Minuten nach dem Startsignal niedergeholt.

4.5.4 Boote, die die I-Flaggen-Regel verletzt haben, können innerhalb von 5 Minuten nach ihrem Startsignal neu starten. Tun sie dies nicht, werden sie als "OCS" gewertet.

4.6. Allgemeiner Rückruf wird durch Setzen des 1. Hilfsstanders und durch zwei akustische Signale angezeigt. 1 Minute nach dem Niederholen des 1. Hilfsstanders erfolgt ein neues Ankündigungsssignal. Nachfolgende Starts anderer Klassen folgen diesem Start.

5. Bahnen

5.1. Der Kurs wird gemäß Punkt 3.1 der SA bekanntgemacht.

5.2. Wird die Flagge S auf oder in der Nähe einer Bahnmarke gezeigt, so ist Zieleinlauf nach Runden der Bahnmarke.

6. Ziel

6.1. Die Ziellinie liegt luvwärts der zuletzt gerundeten Tonne. Sie wird gebildet durch den Flaggenmast des Zielschiffes und dem Mittelpunkt der Zielboje.

6.2. Ein akustisches Signal zeigt dem die Ziellinie passierenden Boot an, daß es gezeitet wurde. Nach dem Zieldurchgang darf die Linie nicht nochmals durchfahren werden.

7. Abbruch der Wettfahrt

7.1. Abbruch wird signalisiert durch drei akustische Signale und Setzen der Flagge N,

7.2. Abbruch mit Neustart durch drei akustische Signale und der Flaggen N über X.

8. Zeitbegrenzung

Alle Boote, die später als 30 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes ihrer Klasse auf der Bahn sind, werden als nicht durchs Ziel gegangen gewertet.

9. Ersatzstrafen

nach WR 31.2 - 360°-Drehung bei Berührung einer Bahnmarke, nach WR 44.1 - 720°-Drehung bei Verletzung einer Wegerechtsregel.







10. Wertung

erfolgt nach dem Low-Point-Punktsystem (WR Anh. A2.2).

11. Protest

11.1. Als Protestflagge gilt nur die Flagge B mit Mindestgröße 16 x 12 Zentimeter. In Abänderung von WR 61.(a) müssen auch Boote unter 6 m Rumpflänge eine Protestflagge zeigen.

11.2. Ein protestierendes Boot hat nach Zieldurchgang der Wettfahrtleitung mitzuteilen, gegen wen sich der Protest richtet. Die Protestzeit endet eine halbe Stunde nach Wettfahrtschluß.

11.3. Für den Protest ist ein DSV-Formular zu verwenden. Es ist im Wettfahrtbüro einzureichen. Eine Protestgebühr wird nicht erhoben.

12. Ende der Wettfahrt

Die Wettfahrt endet mit einem langen akustischen Signal und dem Einholen der Zielboje.

 

Anlage 1 zu den Segelanweisungen des YCW

Low-Point-Punktsystem (WR Anh. A2.2) (auszugsweise und kurzgefaßt)

1. Platz 1 Punkt

2. Platz 2 Punkte

3. Platz 3 Punkte

... ...

... ...

n. Platz n Punkte

DNC, DNS, DNF, OCS, DSQ, RET gewertete Boote erhalten Punkte entsprechend der Anzahl der gemeldeten Boote +1.

DNE gewertete Boote erhalten Punkte entsprechend der Anzahl der gemeldeten Boote +1, jedoch kann diese Wertung nicht gestrichen werden.

Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Anzahl an 1. Plätzen, bzw. 2. Plätzen usw. - bei weiterer Gleichheit entscheidet die bessere Punktzahl in der letzten für beide mit unterschiedlichem Ergebnis berechneten Wettfahrt, wobei hier auch gestrichene Resultate berücksichtigt werden.