Das Startsignal ist ggfs. Ankündigungssignal für die nächste Klasse.
4.5 Startverschärfung
4.5.1 Boote, die die I-Flaggen-Regel (WR 30.1) verletzt haben, werden durch Setzen der Flagge X und einen langen Ton nach dem Startsignal benachrichtigt.
4.5.2 Rückrufnummern werden nicht angezeigt.
4.5.3 Die Flagge X wird nach Rückkehr aller I-Flaggen-Regel-Verletzer in das Vorbereitungsfeld, jedoch spätestens 4 Minuten nach dem Startsignal niedergeholt.
4.5.4 Boote, die die I-Flaggen-Regel verletzt haben, können innerhalb von 5 Minuten nach ihrem Startsignal neu starten. Tun sie dies nicht, werden sie als "OCS" gewertet.
4.6. Allgemeiner Rückruf wird durch Setzen des 1. Hilfsstanders und durch zwei akustische Signale angezeigt. 1 Minute nach dem Niederholen des 1. Hilfsstanders erfolgt ein neues Ankündigungsssignal. Nachfolgende Starts anderer Klassen folgen diesem Start.
5. Bahnen
5.1. Der Kurs wird gemäß Punkt 3.1 der SA bekanntgemacht.
5.2. Wird die Flagge S auf oder in der Nähe einer Bahnmarke gezeigt, so ist Zieleinlauf nach Runden der Bahnmarke.
6. Ziel
6.1. Die Ziellinie liegt luvwärts der zuletzt gerundeten Tonne. Sie wird gebildet durch den Flaggenmast des Zielschiffes und dem Mittelpunkt der Zielboje.
6.2. Ein akustisches Signal zeigt dem die Ziellinie passierenden Boot an, daß es gezeitet wurde. Nach dem Zieldurchgang darf die Linie nicht nochmals durchfahren werden.
7. Abbruch der Wettfahrt
7.1. Abbruch wird signalisiert durch drei akustische Signale und Setzen der Flagge N,
7.2. Abbruch mit Neustart durch drei akustische Signale und der Flaggen N über X.
8. Zeitbegrenzung
Alle Boote, die später als 30 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes ihrer Klasse auf der Bahn sind, werden als nicht durchs Ziel gegangen gewertet.
9. Ersatzstrafen
nach WR 31.2 - 360°-Drehung bei Berührung einer Bahnmarke, nach WR 44.1 - 720°-Drehung bei Verletzung einer Wegerechtsregel.
10. Wertung
erfolgt nach dem Low-Point-Punktsystem (WR Anh. A2.2).
11. Protest
11.1. Als Protestflagge gilt nur die Flagge B mit Mindestgröße 16 x 12 Zentimeter. In Abänderung von WR 61.(a) müssen auch Boote unter 6 m Rumpflänge eine Protestflagge zeigen.
11.2. Ein protestierendes Boot hat nach Zieldurchgang der Wettfahrtleitung mitzuteilen, gegen wen sich der Protest richtet. Die Protestzeit endet eine halbe Stunde nach Wettfahrtschluß.
11.3. Für den Protest ist ein DSV-Formular zu verwenden. Es ist im Wettfahrtbüro einzureichen. Eine Protestgebühr wird nicht erhoben.
12. Ende der Wettfahrt
Die Wettfahrt endet mit einem langen akustischen Signal und dem Einholen der Zielboje.
Anlage 1 zu den Segelanweisungen des YCW
Low-Point-Punktsystem (WR Anh. A2.2) (auszugsweise und kurzgefaßt)
1. Platz 1 Punkt
2. Platz 2 Punkte
3. Platz 3 Punkte
... ...
... ...
n. Platz n Punkte
DNC, DNS, DNF, OCS, DSQ, RET gewertete Boote erhalten Punkte entsprechend der Anzahl der gemeldeten Boote +1.
DNE gewertete Boote erhalten Punkte entsprechend der Anzahl der gemeldeten Boote +1, jedoch kann diese Wertung nicht gestrichen werden.
Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Anzahl an 1. Plätzen, bzw. 2. Plätzen usw. - bei weiterer Gleichheit entscheidet die bessere Punktzahl in der letzten für beide mit unterschiedlichem Ergebnis berechneten Wettfahrt, wobei hier auch gestrichene Resultate berücksichtigt werden.